- Krankheit
- Rehabilitation
- Schwangerschaft
- nach Krankenhausaufenthalt
usw.
direkt mit den zuständigen Krankenkassen abgerechnet werden.
Diese Einsätze werden von entsprechend fachlich qualifiziertem Personal durchgeführt.
Sollte eine ärztliche Notwendigkeit (Krankenhausaufenthalt,
Risikoschwangerschaft ect.) bestehen, bezahlt die Krankenkasse
Ihnen unsere Hilfe – auch wenn keine Kinder unter 12 Jahren in der
Familie sind. Der Einzelfall muss geprüft werden.
Zu den Leistungen der Haushaltshilfe gehören u. a. folgende Tätigkeiten:
Meine Mitarbeiter/innen arbeiten zuverlässig und professionell, Qualität und Vertrauen ist oberstes Gebot.
Wenn möglich, wird ein Haushalt immer von dem/derselben Mitarbeiter/in betreut.
Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab
Steuerfrei nach §4 Nr. 16 UStG
Neueste Kommentare
03.02 | 09:08
Bitte Vormittags eben im Büro melden , Dankeschön . Lg R.Titz
02.02 | 14:27
Guten Tag, kommen Sie auch bis Uedem-Uedemerbruch? Ich suche eine Haushaltshilfe für ca 3 Stunden alle 14 Tage.
Freundliche Grüße
A. Hinckers
19.11 | 07:41
Danke an Ihre nette Mitarbeiterin Diana , sie kann super mit Kindern umgehen und im Haushalt ist alles Top. Vielen Dank Liebe Grüßen Anja P.
12.11 | 11:21
Danke für Eure Hilfe , auf Euch ist verlass Lg Marion